Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB's von Rohrreinigung Fiebig, nachfolgend genannt: RF.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Serviceleistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartner widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Jegliche Nebenabreden bedürfen unserer schriftlich Zustimmung.
- Die Leistungen von RRF beinhalten ausschließlich Verstopfungsbeseitigungen, Rohrreinigungen, Rohrinspektionen und die dazu gehörenden Nebenarbeiten. Andere Leistungen, wie z.B. Reparaturen von Rohrleitungen und sanitären Anlagen werden von RRF nicht geschuldet.
- Die Vergütung ohne jeglichen Abzug ist fällig nach ordnungsgemässer Durchführung und Abnahme der Leistung. Für alle Arbeiten gelten die bei Auftragserteilung gegebenen Einheitspreise. Die Arbeiten werden für jeden angefangenen Meter bzw. für jede angefangene Stunde zuzüglich der Anfahrtpauschale berechnet, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine im Vertrag nicht vorhergesehene Leistung gefordert, so ist sie gesondert zu vergüten, sofern RRF einen Anspruch auf Sondervergütung vor Beginn der Arbeiten ankündigt. Nicht angekündigte weiteren Leistungen sind dann gesondert zu vergüten, wenn der Auftragsgeber diese nachträglich genehmigt oder die Zusatzleistung für Erfüllen des Vertrages notwendig war, dem mutmasslichen Willen des Auftragsgebers entsprach und unverzüglich angezeigt wurde.
- Den Monteuren von RF ist ungehinderter Zugang zu den Rohrleitungen zu gewährleisten. Der Auftragsgeber hat den Monteuren alle ihm zu Verfügung stehenden Informationen über das Rohrleitungsystem und dessen Verlauf mitzuteilen. Für den Fall das der Zugang nicht gewährleistet wird, hat der Auftragsgeber die Kosten einer vergeblichen Anfahrt oder etwaiger Verzögerungen zusätzlich zu übernehmen.
- Kommt der Auftragsgeber seiner Mitwirkungspflicht auch nach Fristsetzung durch RF nicht nach, kann RF den Vertrag kündigen und eine angemessene Entschädigung verlangen. Das Gleiche gilt bei vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitsgeber.
- Die Arbeiten von RF sind unmittelbar nach der Ausführung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme ist dem Monteur schriftlich zu bestätigen. Offensichtliche Mängel sind sofort zu rügen. Wird die Durchführung des Auftrages ohne Zutun von RRF für diese in Folge eines Umstandes, den der Auftragsgeber zu vertreten hat, unmöglich, so steht RRF für die erbrachten Leistungen Vergütung und der Ersatz von Auslagen zu. Dies gilt insbesonders bei nicht normgerechter Verlegung des Rohrsystems und bei Rohrbrüchen. Bei solchen Fällen darf RF die weitere Durchführung des Auftrages verweigern.
- RF haftet bei Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen, in denen Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit zutrifft, es sei denn RF befindet sich in Leistungsverzug oder die zu erbringende Leistung ist in Folge eines Umstandes unmöglich, den RF zu vertreten hat, oder wenn der Mangel auf dem Fehlen einer von RF zugesicherten Eigenschaft beruht. Sind die Arbeiten von RF mangelhaft, so ist RF zur Nachbesserung berechtigt. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder erfolgloser Nachfristsetzung zur Vornahme der Nachbesserung kann der Auftragsgeber gesetzliche Gewährleistungsrechte geltend machen.
- Die Arbeiten von RF sind sofort nach der Abnahme ohne Abzug zu bezahlen. Notdienstzuschläge 50 Prozent: Werktags in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr, 100 Prozent: Werktags von 20.00 bis 07.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen.
- Werden Entsorgungspflichtige Stoffe bei Verstopfungsbeseitigungen oder Rohrreinigungen aufgenommen, so ist der Auftragsgeber verpflichtet, diese in einer Abfallbeseitigungsanlage entsorgen zu lassen.
RF wird dem Auftragsgeber unverzüglich die Aufnahme solcher Stoffe mitteilen und dessen Entscheidung abzuwarten. Ist die Entscheidung des Auftragsgebers nicht rechtzeitig zu erlangen, so ist RF ermächtigt, die Entsorgung auf Kosten des Auftragsgebers vorzunehmen. Widerspricht der Auftragsgeber einer ordnunggsgemässen Entsorgung entsorgungspflichtiger Stoffe, so ist RF berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin entstandenden Kosten sind vom Auftragsgeber zu übernehmen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz von Rohrreinigung Fiebig.
- Sollten Bestimmungen dieser AGB teilweise nicht rechtswirksam sein, soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Rohrreinigung Fiebig, Neustadtweg 14, 26607 Aurich Stand: Oktober 2025